Baupläne erstellen vs. zeichnen: Der Unterschied liegt im Detail (Pt.2)

by marian in Unkategorisiert

Für manche nur ein Wortspiel, für andere ein Lebensunterhalt. Obwohl ein gezeichneter Bauplan physisch immer gleich aussieht, ist die fachliche Urheberschaft der Dienstleistung eine ganz andere Sache. Wo liegt also der Unterschied?

Die Antwort kann man in der Gewerbeordnung* finden. Während das Zeichnen von Bauplänen oder die Erstellung von Planzeichnungen dem freien Gewerbe „Technisches Zeichnen“ unterliegt, ist die Erstellung von Bauplänen eine planerische Tätigkeit. Und diese fällt unter das reglementierte Gewerbe „Beratende Ingenieure“ bzw. obliegt den Befugnissen von Ziviltechnikern. Diese gesetzliche Regelung der Kompetenzen gilt übrigens nicht nur in Österreich, sondern auch in der Slowakei, Deutschland sowie in der Schweiz. Daher ist es erforderlich, die Leistungserbringung über die nationalen Grenzen hinweg flexibel anzupassen.

Daher ist es für die Bauplaner – Ziviltechniker oder planende Baumeister – nicht so einfach, Bauplaner aus dem Ausland zur Erstellung von bautechnischen Plänen für heimische Bauvorhaben zu engagieren. Denn dieser Subplaner muss eine entsprechende Befugnis dafür haben, ansonsten darf dieser seine fachlichen Dienste über die Grenzen nicht ausüben oder anbieten. Unkenntnis oder schlichte Ignoranz können Strafen und Sanktionen auf beiden Seiten nach sich ziehen.

Eine gute und praktische Lösung bieten hingegen technische Zeichenbüros. Da deren Tätigkeit ein freies Gewerbe darstellt, entfallen für diesen Subnehmer zahlreiche Markteintrittsbedingungen, vor allem wenn es sich dabei um eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung handelt. Und der Auftraggeber kann sich ganz auf seine Kerntätigkeit konzentrieren, während seine eigene Haftung gegenüber der Baustelle klar geregelt ist. Eine innovative Möglichkeit für die internationale Marktbearbeitung bietet PLANSTANDARD. Wir liefern nämlich diverse Planzeichnungen direkt, beraten unsere Geschäftspartner und vermitteln im Bedarfsfall passende Geschäftspartner für besondere Geschäftsfälle.

P.S: In unserem nächsten Blog erfahren Sie, wie man durch grenzüberschreitende Dienstleistungen den eigenen Unternehmenserfolg weiter maximieren kann.

* Dieser Bloginhalt beruht auf persönlichen Erfahrungen des Autors und leitet keinen rechtlich verbindlichen Anspruch ab.

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